OSS - aber wie bilde ich es im Shop ab?
07 / 2021 OneStopShop Verfahren ist eine neue steuerliche Regelung zu Abführung der Umsatzsteuer im Land der Lieferadresse Ihres Kunden bei Überschreiten von 10.000,00 Euro Jahresumsatz in allen EU-Staaten. Die genauen Regelungen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.
Doch was mache ich im Onlineshop. Wie trete ich den Kunden mit einer korrekten Darstellung des jeweiligen Steuersatzes entgegen? Hier 3 Möglichkeiten.
Ländershop "Subshop" für jedes Lieferland
Mit Shopware lassen sich Subshops als Duplikat Ihres Hauptshops erstellen. Der neue Ländershop sollte dann jedoch nur das jeweilige Land als Liefergebiet nennen. Hier kann man nun den Gesamtpreis mit der entsprechenden Mehrwertsteuer des jeweiligen Landes abbilden.
Vorteil: Ländershop kann individuell auf Bedürfnisse der Kunden des jeweiligen Landes ausgerichtet werden.
Nachteil: sehr aufwändig für alle Länder; hoher Pflegebedarf der einzelnen Shops
Abfrage des Lieferlandes
Mit Hilfe eines Plugins kann man für das Lieferland die richtigen Einstellungen aufrufen und dem Kunden zeigen.
Hier ist das Plugin von digitvision zu erwähnen. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Plugins, die die selben Anforderungen erfüllen. Ich habe mich aufgrund des Preis-/Leistungsverhältnisses hierfür entschieden.
Vorteil: schnell umsetzbar, relativ preiswert
Nachteil: Updatepflichtig, Kompatibilität abhängig von weiteren genutzten Plugins und zukünfitgen Shopware Updates
Ausweisung als Deutscher Shop
Alle Preisangaben werden um den Hinweis "inklusive Mehrwertsteuer" ergänzt. Zusätzlich wird dies mit einer Erläuterung versehen, dass der dargestellte Preis im Deutschen Shop aus Berechnung mit Deutscher Mehrwertsteuer ergibt und der Preis angepasst wird, wenn ein abweichendes Lieferland gewählt wird.
Vorteil: schnell umsetzbar
Nachteil: Verwirrende Kundenreaktionen im Warenkorb bei sich änderden Preis
Information in eigener Sache:
Alle Rechtshinweise auf dieser Seite oder Unterseiten, stellen keine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Sie dienen lediglich dazu, Sie zu sensibilisieren. Fachgerechte Beratung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt, TrustedShops, dem Händlerbund oder der IT Rechtskanzlei.
Sonderkonditionen für IT-Recht-Kanzlei
Wichtig für Ihren Online-Shop ist eine dauerhafte Rechtssicherheit. Hier gibt es zwei Möglichkeiten, der Aktualisierung. Entweder Sie kontaktieren regelmäßig einen Anwalt, der den Shop auf aktuelle Rechtsänderungen prüft, was jedoch aufgrund der Kosten unwirtschaftlich ist. Oder Sie schliessen einen Vertrag mit TrustedShop, IT-Recht-Kanzlei oder dem Händlerbund ab. Alle erbringen mehr oder weniger die gleichen Leistungen. Wir haben durch zahlreiche Onlineshops alle Dienstleister getestet und können Ihnen Vorteile und Nachteile erklären. Nach Abwägung dieser empfehlen wir jedoch ausschliesslich die IT-Recht-Kanzlei. Details erfahren gerne Sie in einem persönlichen Gespräch.
Durch eine umfangreiche Kooperation mit der IT-Recht-Kanzlei, haben Sie die Möglichkeit unserem Kunden-Pool beizutreten und von den gemeinsamen Sonderkonditionen zu profitieren. Selbstverständlich werden die Rechtstexte Ihres Shopware Onlineshop durch eine Schnittstelle zur IT-Recht-Kanzlei automatisiert auf den aktuellen Stand gehalten. Als Kooperationspartner übernehmen wir auch schwierige rechtliche Kommunikation zwischen Ihrem Unternehmen und der IT-Recht-Kanzlei. Möchten Sie von den Sonderkonditionen profitieren, melden Sie sich normal über den LINK bei IT-Recht-Kanzlei an und sparen monatlich 10% aller Kosten - solange Ihr Vertrag läuft.